"Terrassenwohnung Bayerwald"

Gemütliche Ferienwohnung, hell und lichtdurchflutet, den ganzen Tag Sonne.

Herrlicher Panoramablick über das Zellertal.
Gemütliche helle Ferienwohnung mit Blick zu den Bayerwaldbergen. Eine große Couchecke lädt zum Kuscheln ein.

Begehbare Dusche im Badezimmer.


  • 70 qm Wohnfläche für 2 - 6 Personen
  • 2 Schlafzimmer mit Doppelbetten
  • große Sonnenterrasse
  • Eigener "Weber-Grill" auf der Terrasse
  • voll ausgestattete Küche
  • gemütliche Essecke in der Küche
  • begehbare Dusche im Badezimmer
  • Wohnzimmer
  • direkter Zugang zum Hallenbad innerhalb des Hauses (im Bademantel möglich)

Preise & Information

Preise gültig ab 3 Übernachtungen

Bei 2 Übernachtungen wird ein Mindestaufenthaltszuschlag von einmalig
30,-- EUR berechnet.

  • 2 Personen: 75,-- € pro Tag
  • je weitere Person zusätzlich: 15,-- € pro Tag
  • Kinder von 3 - 9 Jahren: 12,-- € pro Tag

Erstausstattung an Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, sowie Geschirrtücher, vorhanden.

Zusätzliche Kosten

  • Endreinigung: 45,--EUR
  • Hund:  5,-- € pro Tag
  • Kurtaxe pro Tag:
    Erwachsene: 1,50 €
    Kind (10 Jahre - 16 Jahre): 0,75 €

Check in/Check out

Anreise: ab 13.00 Uhr
Abreise: bis 10.00 Uhr

Grundriss der Ferienwohnung

Reiserücktrittskostenversicherung

Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung

Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren. Bitte beachten Sie bei der Buchung, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich ist.
Stornierungen nach dieser Frist, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise werden mit 90% des gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!

Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness - Ferienwohnungen Zellertalblick: 
BIC: GENODEF1DGV - IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70

Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.
  • Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.

Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).